Das e-Rezept wird Gesetz (GKV)

 

Liebe Patientinnen, liebe Patienten,

 

ab dem 01.01.2024 können Sie ein Rezept für Medikamente nur noch nach Einlesen Ihrer Gesundheitskarte erhalten. Damit wir Sie auch weiterhin zügig versorgen können,

muss Ihre Gesundheitskarte vor Ihrer ersten Rezeptbestellung vorliegen. Ihr e-Rezept können Sie dann zwei Werktage nach Bestellung direkt mit Ihrer Gesundheitskarte in der Apotheke Ihrer Wahl einlösen. Rezepte für Hilfsmittel und BTM-Rezepte holen Sie bitte weiterhin in der Praxis ab.